Pressemitteilung BLEIBdran: IMK Vorsitz nutzen – für eine menschenrechtsorientierte Flüchtlingspolitik!

Die Thüringer Landesregierung verfolgt mit den Vorhaben des Koalitionsvertrags und dem Thüringer Integrationskonzept einen menschenrechtsorientierten Ansatz im Migrationsbereich. Deshalb begrüßen wir, dass Thüringen den Vorsitz für die IMK innehat und hier Impulse setzen kann.

Die Thüringer Landesregierung möchte sich für die Möglichkeit des „Spurwechsels“ auf Bundesebene einsetzen. Ein Spurwechsel bedeutet, dass gut integrierte Geflüchtete unabhängig vom Ausgang des Asylverfahrens einen Aufenthaltstitel erlangen können.

Jetzt ist dies nach § 25a des Aufenthaltsgesetzes für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende möglich. Dafür müssen die Betroffenen unter anderem seit vier Jahren in Deutschland sein und einen Schulabschluss haben – zudem dürfen sie nicht älter als 20 Jahre sein. Diese restriktive Regelung schließt viele gut integrierte Jugendliche aus. Bislang konnte nur eine geringe Zahl von Geflüchteten profitieren: in Thüringen lebten zum 31.3.2020 lediglich 98 Personen mit einem solchen Bleiberecht – in knapp der Hälfte der Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte wird die Regelung praktisch nicht angewandt: „Hier sollte dringend nachgebessert werden Es ist entmutigend, wenn ein junger Mensch, der seit Jahren in Deutschland lebt und hier die Schule abgeschlossen hat, keine Aufenthaltserlaubnis bekommt, weil er schon 21 Jahre alt ist“, so Juliane Kemnitz vom Flüchtlingsrat Thüringen e.V.

Aufgrund der Corona-Pandemie sind darüber hinaus bundesweite Reglungen zur Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung notwendig. Es ist wichtig, dass Menschen mit Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsduldung bei Corona-bedingtem Verlust des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes keine aufenthaltsrechtlichen Nachteile haben.

„Die Corona-Krise hat gesellschaftliche Probleme noch sichtbarer gemacht. Zum Beispiel hat sie ganz deutlich gezeigt, wie gefährlich die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften ist. Wir wünschen uns, dass die Landesregierung eine dezentrale Unterbringung fördert. Insbesondere sollten Personen, die arbeiten oder einer Ausbildung nachgehen, unkompliziert aus den Gemeinschaftsunterkünften ausziehen dürfen“, so Christiane Götze von der IBS gGmbH.

Die Thüringer Landesregierung hat darüber hinaus im Koalitionsvertrag festgehalten, dass Menschen mit Duldung, die nicht abgeschoben werden können, kein Arbeitsverbot bekommen sollen. In Anbetracht der globalen Auswirkungen der Corona-Pandemie und den daraus entstehenden existenziellen Gefahren und Notlagen in vielen Ländern, sollten Abschiebungen nicht erfolgen – sowohl in Thüringen als auch bundesweit – und die Menschen entsprechend kein Arbeitsverbot erhalten. Wir wünschen uns deutliche Spuren des humanitären Anspruches der Landesregierung auch im Bund wiederzufinden.

Anprechpartner*innen:

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99084 Erfurt
Tel.: 0361 / 511 500 11


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Tel.: 0361 / 51805126

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