Neue BLEIBdran Arbeitshilfe zu Beschäftigungsverboten für Menschen im Asylverfahren oder mit Duldung

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) tritt zum 01. März 2020 das letzte der neun verabschiedeten Gesetze aus dem Migrationspaket in Kraft. Mit dem FEG soll Deutschland auch für Nicht-EU-Ausländer mit Berufsausbildung attraktiver gemacht werden.

Gleichzeitig wurden die Regelungen zum Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber*innen und Geduldete in den letzten Monaten stark verändert – die letzten Änderungen sind ebenfalls gestern in Kraft getreten.

Das Thüringer IvAF-Netzwerk BLEIBdran hat dies zum Anlass genommen, eine Arbeitshilfe zum Thema „Beschäftigungsverbote“ zu veröffentlichen. Die Arbeitshilfe richtet sich an Berater*innen. Sie soll dazu dienen, den Einzelfall besser einschätzen und Handlungsoptionen im Fall von fragwürdigen Beschäftigungsverboten aufzeigen zu können. Zunächst wird die rechtliche Situation beleuchtet, danach erfolgt ein kurzer Einblick in die Praxis mit Tipps für den Umgang mit rechtlich fragwürdigen Beschäftigungsverboten.

Den Download zur Arbeitshilfe finden Sie hier:

Vieles ist bereits übersetzt, die aktuelle Seite gibt es bisher in folgenden Sprachen

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