Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 17.11.2020 einen Erlass zu Abschiebungen von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern in den Wintermonaten 2020/ 2021 herausgegeben.
Wie auch im vergangenen Jahr sollen Einzelfallprüfungen für geplante Abschiebungen vom 01.12.2020 bis 31.3.2021 erfolgen, um festzustellen, ob eine Rückkehr in Würde und Sicherheit in den Wintermonaten möglich ist. Dabei sollen besondere Schutzbedürftigkeiten (z.B. Familien mit minderjährigen Kindern und/oder besonders betreuungsbedürftigen Familienmitgliedern der Kernfamilie; besonders betreuungsbedürftige Personen wie Schwangere, unbegleitete Minderjährige, lebensältere, behinderte oder erkrankte Personen) sowie die konkrete Situation im Herkunftsland einbezogen werden.
Es kann eine Duldung bis zum 31.3.2021 erteilt werden.
Die Regelung umfasst Abschiebungen in Herkunftsländer. Sie gilt nicht für Dublin-Überstellungen in andere EU-Länder.
Den Thüringer Erlass vom 17. November finden Sie hier:
https://www.fluechtlingsrat-thr.de/arbeitshilfen/gesetze-verordnungen-u-erlasse