IBS wird Teil des Aktionsbündnisses United4Rescue

Das Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement gGmbH (IBS) ist nun auch Teil des breiten Bündnisses United4Rescue bestehend aus Kommunen, Kirchen, Vereinen und Initiativen.

Der neugegründete Verein sammelt Spenden, um der Organisation „Sea Watch“ ein zusätzliches Rettungsschiff zu ermöglichen.

Weitere Informationen zum Aktionsbündnis:

https://www.united4rescue.com/
#WirschickeneinSchiff


Aus der Bündniserklärung:

Das tausendfache Sterben an der europäischen Außengrenze darf nicht weitergehen. Seenotrettung ist humanitäre Pflicht und staatliche Aufgabe. Alle Menschen, die bei ihrem Weg über das Mittelmeer ertrinken, haben Schutz und eine menschenwürdige Zukunft für sich und ihre Familien gesucht. Verfolgung, Krieg, Armut, Unrecht und Klimawandel haben sie dazu gebracht, ihre Heimat zu verlassen. Wir, das Aktionsbündnis „United4Rescue – Gemeinsam Retten“, sind davon überzeugt, dass jedes Leben in Seenot gerettet werden muss. Daher unterstützen wir die zivilen Seenotrettungsorganisationen, die dem Ertrinken nicht tatenlos zusehen, sondern da humanitär handeln und Menschenleben retten, wo staatliche Seenotrettung fehlt. Wir vertreten ein breites gesellschaftliches Spektrum – Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände, Unternehmen, Gewerkschaften, Kirchen, Kommunen, Kultureinrichtungen, Sportverbände, Schulen, soziale Bewegungen und lokale Bündnisse. Uns eint die Überzeugung, dass eine menschenrechtsbasierte Migrations- und Flüchtlingspolitik möglich ist. Wir erwarten von den europäischen Regierungen überzeugende Lösungen.


I. Pflicht zur Seenotrettung: Die Pflicht zur Seenotrettung ist Völkerrecht und das Recht auf Leben nicht verhandelbar. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten müssen dies auf dem Mittelmeer gewährleisten.

II. Keine Kriminalisierung: Die zivile Seenotrettung darf nicht länger kriminalisiert oder behindert werden.

III. Faire Asylverfahren: Bootsflüchtlinge müssen an einen sicheren Ort gebracht werden, wo sie Zugang zu einem fairen Asylverfahren haben. Dazu haben sich die europäischen Staaten verpflichtet. Das Non-Refoulement-Gebot ist zwingendes
Völkerrecht: Menschen dürfen nicht zurück in Länder gebracht werden, wo ihnen Gefahr droht und sie rechtlos sind.

IV. „Sichere Häfen“ ermöglichen: Städte und Kommunen, die zusätzliche Schutzsuchende aufnehmen möchten, sollen diese Möglichkeit erhalten.

Vieles ist bereits übersetzt, die aktuelle Seite gibt es bisher in folgenden Sprachen

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