Der AWO Bundesverband positionierte sich in der vergangenen Woche mit 19 weiteren Verbänden gegen Ausgrenzung und Hetze mit einer Anzeige in der Süddeutschen Zeitung. Das Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement gGmbH (IBS) unterstützt als Tochtergesellschaft der AWO diesen Aufruf ausdrücklich.
Im Folgenden ist der Wortlaut des Aufrufes noch einmal zu finden:
Wir sind empört über eine aktuelle Anfrage der AfD im Deutschen Bundestag zu „Straftaten und dem Gefahrenpotential von psychisch kranken Flüchtlingen“. Die Fraktion der AfD erkundigt sich vordergründig und ausgehend von Einzelfällen nach Daten über eine aus ihrer Sicht immense Bedrohung der Gesellschaft.
Die AfD hat jedoch ein anderes Ziel. Neben dem Provozieren von gesellschaftlicher Verunsicherung suggeriert die Anfrage eine automatische und generelle Verbindung zwischen Straftaten von Einzelnen, psychischer Erkrankung und Menschen auf der Flucht. Geflüchtete Menschen, die traumatisiert oder psychisch krank sind, werden damit unter einen Generalverdacht als Straftäter und Verbrecher gestellt. Das ist unerträglich und verletzt alle Regeln von Anstand, Sachlichkeit und politischer Meinungsbildung auf Basis der Grund- und Menschenrechte.
Die Anfrage erinnert an die unsägliche Anfrage der AfD im vergangenen Jahr, in der ein Bezug zwischen Inzucht, Migration und Behinderung hergestellt wurde.
Als Verbände der Zivilgesellschaft positionieren wir uns erneut und sehr entschieden gegen jegliche Diskriminierung, Ausgrenzung und Bedrohung von geflüchteten Menschen und Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung. Wir rufen die Bevölkerung auf, wachsam zu sein und nicht zuzulassen, dass bestimmte Gesellschaftsgruppen unter einen Generalverdacht gestellt werden.
Berlin, den 16.11.2019