BLEIBdran Arbeitshilfe „Mitwirkungspflichten bei der Identitätsklärung im Asylverfahren“

Auch im Asylverfahren gibt es Mitwirkungspflichten. Gleichzeitig ist es in diese Zeit nicht zumutbar und sogar schädlich, zur Botschaft zu gehen oder Behörden des Herkunftslandes zu kontaktieren. Die vorliegende Arbeitshilfe soll Menschen, die sich noch im Asylverfahren befinden, über ihre Rechte und Pflichten informieren. Zudem bietet sie Vorlagen zu Dokumentation der Mitwirkung.

Sie finden die Arbeitshilfe hier: Mitwirkungspflichten bei der Identitätsklärung im Asylverfahren

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