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IQ Informations- und Beratungsstelle Anerkennung und Qualifizierung Thüringen Mitte (IBA-Thüringen Mitte)

Die Beratung zur Anerkennung hilft Menschen, die im Ausland eine Ausbildung oder einen Abschluss gemacht haben und diese in Deutschland nutzen wollen.

Haben Sie Zeugnisse aus einem anderen Land? Brauchen Sie Hilfe dabei, Ihren Berufs- oder Universitätsabschluss aus dem Ausland anerkennen zu lassen?

Leben Sie in Erfurt, Weimar oder in den Landkreisen Gotha, Ilm-Kreis, Sömmerda oder Weimarer Land?

Wir beraten Sie gern

  • Wir helfen Ihnen, wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihren Berufs- oder Studienabschluss aus dem Ausland in Deutschland anerkennen lassen können.
  • Wir sagen Ihnen, welche Stellen für die Anerkennung Ihrer Abschlüsse zuständig sind.
  • Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen Sie für die Anerkennung Ihrer Abschlüsse brauchen.
  • Wir informieren Sie zum Ablauf der Verfahren, zu Kosten, Dauer und Finanzierungsmöglichkeiten
  • Wir begleiten Sie während des Anerkennungsverfahrens
  • Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie sich weiterbilden können.
  • Wenn Ihr Abschluss nicht anerkannt wird, zeigen wir Ihnen andere Möglichkeiten und helfen Ihnen weiter.

Unsere Beratung ist kostenfrei und vertraulich!

Wir beraten auf Deutsch und Englisch.

Wir beantworten gerne Ihre Fragen persönlich bei einem Gespräch, im Video-Chat, am Telefon oder per E-Mail. Bitte machen Sie vorher einen Termin aus über .

Allgemeine Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse finden Sie beim Anerkennungsportal der Bundesregierung. Dort finden Sie auch den Anerkennungsfinder.

Hier bekommen Sie genauere Infos zur Anerkennung von Berufen. Sie erfahren auch, ob die Anerkennung unbedingt notwendig ist, wie bei reglementierten Berufen, oder ob Sie auch ohne Anerkennung arbeiten können. Selbst wenn es nicht notwendig ist, kann es hilfreich sein, die Anerkennung aus Transparenzgründen trotzdem zu machen.

Wenn Sie einen Hochschul- oder Universitätsabschluss haben, der nicht reglementiert ist, können Sie eine Zeugnisbewertung beantragen. Das geht bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Bonn. Den Antrag sowie länderspezifische Informationen finden Sie auf der Webseite der ZAB.

Die Antragstellung bei der ZAB ist nicht schwer. Informationen und zusätzliche Hilfe finden Sie in unserer Anleitung.

Sie finden beeidigte Übersetzer*innen auf www.justiz-uebersetzer.de. Alternativ gibt es auch Übersetzungsbüros die mit beeidigten Übersetzer*innen zusammenarbeiten.

Hinweis für Personen die vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit gefördert werden: Das Jobcenter/die Agentur für Arbeit möchte von Ihnen in der Regel 3 Angebote von verschiedenen Übersetzer*innen sehen. Bitte fragen Sie daher 3 Übersetzer*innen wieviel die Übersetzungen kosten werden. Die Übersetzer*innen schicken Ihnen dann ein Angebot. Bitte leiten Sie diese 3 Angebote an das Jobcenter/die Agentur für Arbeit weiter. Das Jobcenter/die Agentur für Arbeit entscheidet dann, welche/n Übersetzer*in Sie nehmen können.

Hinweis für Personen, welche die Übersetzungen für einen Antrag auf Approbation als Arzt/Ärztin, Zahnarzt/Zahnärztin oder Apotheker/Apothekerin beim Thüringer Landesverwaltungsamt benötigen: Bitte geben Sie dem/der Übersetzer*in das Originaldokument und eine beglaubigte Kopie vom Originaldokument. Der/die Übersetzer*in soll dann auf die Übersetzung schreiben „Übersetzung vom Original“ oder „Original hat vorgelegen“. Dann soll der/die Übersetzer*in die beglaubigte Kopie des Originaldokumentes an die Übersetzung anheften.

Übersetzungen aus dem Ausland
Übersetzungen aus dem Ausland können akzeptiert werden, sofern Sie von Übersetzer*innen angefertigt wurden, die von deutschen Auslandsvertretungen bzw. Auswärtigen Amt akzeptiert sind

Manchmal benötigen Sie für einen Antrag auf Anerkennung beglaubigte Kopien.

Beglaubigte Kopien werden in der Regel von einer Behörde der Bundesrepublik Deutschland und von Notar*innen ausgestellt.

Von Dokumenten in deutscher oder englischer Sprache können beglaubigte Kopien oft beim Bürgerservice Ihres Wohnortes ausgestellt werden.

Alternativ erhalten Sie beglaubigte Kopien von Originaldokumente bei Notar*innen. Notar*innen erstellen beglaubigte Kopien unabhängig davon, in welcher Sprache das Originaldokument verfasst ist.

Wir helfen Menschen, die in diesen Städten oder Landkreisen wohnen: Erfurt, Weimar, Gotha, Ilm-Kreis, Sömmerda oder Weimarer Land

Leben Sie in Suhl oder in den Landkreisen Hildburghausen, Schmalkalden-Meiningen, Sonneberg oder Wartburgkreis? Dann erhalten Sie hier Beratung: Stiftung Bildung und Handwerk (SBH Nordost)

Wohnen Sie in Jena, Gera oder in den Landkreisen Altenburger Land, Eichsfeld, Kyffhäuserkreis, Greiz, Nordhausen, Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis oder Unstrut-Hainich-Kreis? Dann erhalten Sie hier Beratung: Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft (BWTW)

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Förderung

Das Projekt IQ, eine Informations- und Beratungsstelle in Thüringen Mitte, hilft Menschen dabei, ihre Berufsabschlüsse anerkennen zu lassen und sich weiterzubilden. Es wird von zwei großen Geldgebern unterstützt: dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Europäischen Union über den Europäischen Sozialfonds Plus. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verwaltet das Ganze. Außerdem arbeiten das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit daran mit.

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