Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement gemeinnützige GmbH

IQ Informations- und Beratungsstelle Anerkennung und Qualifizierung Thüringen Mitte (IBA-Thüringen Mitte)

Die Beratung zur Anerkennung richtet sich an Menschen, die im Ausland eine Qualifikation erworben haben und diese nun in Deutschland weiternutzen möchten.

Haben Sie ausländische Zeugnisse? Brauchen Sie Unterstützung bei der Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses oder Universitätsabschlusses?

Leben Sie in Erfurt, Weimar oder in den Landkreisen Gotha, Ilm-Kreis, Sömmerda oder Weimarer Land?

Wir beraten Sie gern

  • Wir beraten zu Anerkennungsverfahren im beruflichen und akademischen Bereich
  • Wir informieren über zuständige Anerkennungsstellen
  • Wir erklären Ihnen, welche Dokumente Sie für ein Anerkennungsverfahren haben müssen
  • Wir informieren Sie zum Ablauf der Verfahren, zu Kosten, Dauer und Finanzierungsmöglichkeiten
  • Wir begleiten Sie während des Anerkennungsverfahrens
  • Wir geben Ihnen Hinweise zu Qualifizierungsmöglichkeiten
  • Wir zeigen Alternativen auf und helfen bei einer Nichtanerkennung weiter

Unsere Beratung ist kostenfrei und vertraulich!

Wir beraten auf Deutsch und Englisch.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen in einem persönlichen Beratungsgespräch vor Ort, per Video-Chat, am Telefon oder per E-Mail. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Beratungstermin über .

Allgemeine Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse finden Sie beim Anerkennungsportal der Bundesregierung. Dort finden Sie auch den Anerkennungsfinder.

Dieser bietet detailliertere Informationen zur Anerkennung einzelner Berufe und informiert Sie auch darüber, ob eine Anerkennung für diesen Beruf zwingend notwendig ist (reglementierte Berufe) oder ob eine Berufstätigkeit auch ohne Anerkennung möglich ist (nicht-reglementierte Berufe) aber aus Transparenzgründen trotzdem gemacht werden kann.

Für nicht-reglementierte Hochschul- und Universitätsabschlüsse kann eine Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bei der Kultusministerkonferenz in Bonn beantragt werden. Den Antrag sowie länderspezifische Informationen finden Sie auf der Webseite der ZAB.

Die Antragstellung bei der ZAB ist nicht schwer. Informationen und zusätzliche Hilfe finden Sie in unserer Anleitung.

Sie finden beeidigte Übersetzer*innen auf www.justiz-uebersetzer.de. Alternativ gibt es auch Übersetzungsbüros die mit beeidigten Übersetzer*innen zusammenarbeiten.

Hinweis für Personen die vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit gefördert werden: Das Jobcenter/die Agentur für Arbeit möchte von Ihnen in der Regel 3 Angebote von verschiedenen Übersetzer*innen sehen. Bitte fragen Sie daher 3 Übersetzer*innen wieviel die Übersetzungen kosten werden. Die Übersetzer*innen schicken Ihnen dann ein Angebot. Bitte leiten Sie diese 3 Angebote an das Jobcenter/die Agentur für Arbeit weiter. Das Jobcenter/die Agentur für Arbeit entscheidet dann, welche/n Übersetzer*in Sie nehmen können.

Hinweis für Personen, welche die Übersetzungen für einen Antrag auf Approbation als Arzt/Ärztin, Zahnarzt/Zahnärztin oder Apotheker/Apothekerin beim Thüringer Landesverwaltungsamt benötigen: Bitte geben Sie dem/der Übersetzer*in das Originaldokument und eine beglaubigte Kopie vom Originaldokument. Der/die Übersetzer*in soll dann auf die Übersetzung schreiben „Übersetzung vom Original“ oder „Original hat vorgelegen“. Dann soll der/die Übersetzer*in die beglaubigte Kopie des Originaldokumentes an die Übersetzung anheften.

Übersetzungen aus dem Ausland
Übersetzungen aus dem Ausland können akzeptiert werden, sofern Sie von Übersetzer*innen angefertigt wurden, die von deutschen Auslandsvertretungen bzw. Auswärtigen Amt akzeptiert sind

Manchmal benötigen Sie für einen Antrag auf Anerkennung beglaubigte Kopien.

Beglaubigte Kopien werden in der Regel von einer Behörde der Bundesrepublik Deutschland und von Notar*innen ausgestellt.

Von Dokumenten in deutscher oder englischer Sprache können beglaubigte Kopien oft beim Bürgerservice Ihres Wohnortes ausgestellt werden.

Alternativ erhalten Sie beglaubigte Kopien von Originaldokumente bei Notar*innen. Notar*innen erstellen beglaubigte Kopien unabhängig davon, in welcher Sprache das Originaldokument verfasst ist.

Wir beraten Menschen, welche in folgenden Städten/Landkreisen leben: Erfurt, Weimar, Gotha, Ilm-Kreis, Sömmerda oder Weimarer Land

Leben Sie in Suhl oder in den Landkreisen Hildburghausen, Schmalkalden-Meiningen, Sonneberg oder Wartburgkreis? Dann erhalten Sie hier Beratung: Stiftung Bildung und Handwerk (SBH Nordost)

Wohnen Sie in Jena, Gera oder in den Landkreisen Altenburger Land, Eichsfeld, Kyffhäuserkreis, Greiz, Nordhausen, Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis oder Unstrut-Hainich-Kreis? Dann erhalten Sie hier Beratung: Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft (BWTW)

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Förderung

Das Projekt IQ Informations- und Beratungsstelle Anerkennung und Qualifizierung Thüringen Mitte (IBA-Thüringen Mitte) wird im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.

Gefördert duch:

Administriert durch:

In Kooperation mit:

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