Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement gemeinnützige GmbH

Stellungnahme zur Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften

Das Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement koordiniert das Thüringer IvAF-Netzwerk „BLEIBdran. Berufliche Perspektiven für Flüchtlinge in Thüringen“. In diesem Zusammenhang wiesen wir immer wieder auf Probleme durch die beengte Unterbringung von Geflüchteten hin, zum Beispiel wenn diese einer Arbeit oder Ausbildung nachgehen und Rückzugsräume bspw. zum Lernen benötigen.

Die aktuellen Herausforderungen in der Zeit von Corona zeigen einmal mehr, wie fragwürdig Bedingungen der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften sind. Der Thüringer Gemeinschaftsunterbringungsverordnung zu Folge haben Bewohner*innen lediglich Anspruch auf sechs Quadratmeter Wohnfläche – entsprechend beengt leben Geflüchtete in den Gemeinschaftsunterkünften, oft mit mehreren Personen im selben Zimmer. Küchen, Bäder und Gemeinschaftsräume müssen oft mit vielen Menschen geteilt werden.

Insofern begrüßen wir die Forderung der Thüringer Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge, Mirjam Kruppa, die Unterbringung von besonders gefährdeten Geflüchteten in Wohnungen zu forcieren, ausdrücklich. Das Migrationsministerium hat vor einigen Tagen in einem Brief an die Landräte und Oberbürgermeister darum gebeten, die Unterbringung zu entzerren, um das Risiko der Verbreitung des Corona-Virus zu mindern. Rückmeldungen aus den Landkreisen zeigen jedoch, dass diese Maßnahmen nicht überall umgesetzt werden. Als Grund werden zum Beispiel fehlende Kapazitäten angegeben.

Wo keine Kapazitäten vorhanden sind, um Mehrbettzimmer aufzulösen, sollten kreative Lösungen gefunden werden. Beispielsweise sind in verschiedenen Städten Geflüchtete in Jugendherbergen untergebracht worden. Auch die meisten Hotels stehen im Moment leer, sodass über eine Zwischennutzung gesprochen werden könnte. Menschen in beengten Wohnverhältnissen zu belassen, ist gerade für die Risikogruppen fatal.

Es ist wichtig, dass in allen Gemeinschaftsunterkünften sichergestellt ist, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen sowie der Sicherheitsabstand eingehalten werden können. Nur so kann einer weiteren Verbreitung des Corona-Virus entgegengetreten werden.

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