Wir, als Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement (IBS) gGmbH, haben mit dem Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e.V. und weiteren Thüringer Trägern ein Forderungspapier zur LAT-Richtlinie in Thüringen veröffentlicht. Die Neufassung der Richtlinie muss ohne weitere Verzögerungen noch in diesem Jahr veröffentlicht werden. Wir sehen mit großer Sorge auf die möglichen Konsequenzen einer verspäteten Umsetzung.
Warum ist das wichtig?
- Unterstützungsstrukturen in Gefahr: Ohne die neue Richtlinie könnten wertvolle Unterstützungsangebote für benachteiligte Zielgruppen sowohl in städtischen als auch in ländlichen Regionen wegbrechen. Die Kommunen und Regeleinrichtungen wären nicht mehr in der Lage, auf diese wichtigen Ressourcen zurückzugreifen. Das würde bedeuten, dass viele Menschen die benötigte Hilfe nicht mehr erhalten könnten. Zudem besteht das Risiko, dass qualifiziertes Fachpersonal abwandert und später nicht mehr zur Verfügung steht.
- Gefährdung der Bundesprojekte: Sollte die Richtlinie erst nach dem 01.01.2026 in Kraft treten, könnte dies die Umsetzung aller relevanten Bundesprogramme gefährden. Ohne die notwendige Kofinanzierung zu Beginn der Laufzeiten der Bundesprojekte des BMAS kann Thüringen nicht teilnehmen. Dies würde nicht nur eine Lücke in den Angeboten schaffen, sondern auch dringend benötigte Bundes- und ESF-Mittel nicht nach Thüringen fließen lassen. Ein solch schleppender Verwaltungsprozess sendet zudem ein falsches Signal an den Bund und könnte als Desinteresse interpretiert werden.
Das vollständige Forderungspapier mit detaillierten Informationen finden Sie hier: https://ibs-thueringen.de/wp-content/uploads/2025/09/Forderungspapier_LAT-RL.pdf